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UPDATE INVESTMENTFONDS NR. 31

ELTIF II: Novellierung der ELTIF-Verordnung – Neuer Handlungsspielraum für Anbieter alternativer Investmentfonds


DIE NEUEN ELTIF-REGELUNGEN IM SCHNELLCHECK

NOVELLIERUNG ELTIF 2.0

Ein Mangel an verfügbaren Angeboten ist ein Grund dafür, dass sich der European Long-Term Investment Fund (ELTIF) bei Kleinanlegern und Beratern bisher kaum durchsetzen konnte. Das mangelnde Angebot wiederum hat seine Ursache vor allem darin, dass der europäische Gesetzgeber für die Auflage und den Vertrieb von Fonds dieses Typs bislang sehr strenge Kriterien vorsah.

Somit wird ein in Deutschland aufgelegter ELTIF wird damit zu einer sehr interessanten und sehr flexiblen neuen Variante in der Produktpalette der Initiatoren. So können im Bereich der Publikums-Fonds nicht nur neue Investmentstrategien unabhängig von den bestehenden Fondskategorien des KAGB konzipiert und umgesetzt werden, sondern darüberhinaus kommt eine EU-weite Vertriebsmöglichkeit an Privatanleger in Betracht.

ECKDATEN IM SCHNELLCHECK

- Vereinfachung der Vorschriften
- Deutscher ELTIF kann in allen nach dem KAGB zulässigen Rechtsformen aufgelegt werden
- Erleichterung des Zugangs für Kleinanleger (keine Mindestanlage)
- Vertriebsregelung durch Angleichung der Eignungsprüfung an MiFID II
- Erhöhte Flexibilität bei der Investitionsstrategie
- Keine Anlagebeschränkungen und Anlagegrenzen anhand der Fondskategorien des KAGB
- Europaweiter Vertrieb mit EU-Pass möglich
- Flexibler Rechtsrahmen für Dachfonds- u. Feederstrukturen (Fund in Fund)
- Lockerungen für liquide Anlagevermögen
- Verbesserte Maßnahmen zum Anlegerschutz
- Für KVGen keine Erlaubniserweiterung notwendig

REGULATORISCHE ZEITLEISTE

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